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RWE darf Hambacher Forst nicht roden

Bis ins Jahr 2020 ist es dem Energiekonzern RWE untersagt ins Naturschutzgebiet des Hambacher Forst vorzurücken. Mit Hinweis auf seltene Fledermausarten erfülle der Forst alle Voraussetzungen eines Fauna-Flora-Habitat (FFH) Schutzgebiets.

Über die Rodung muss erneut ab 2020 entschieden werden. Grundsätzlich darf nach europäischen Schutzrecht eine Rodung saisonal nur zwischen Mitte Oktober und Mitte März erfolgen. Schließlich wird seit einigen Jahren der schnelle und langfristige Ausstieg aus der Braunkohleverstromung aufgrund hoher CO2-Emissionen diskutiert. Gesetzesvorschläge und Handlungsempfehlungen werden zeitnah vom BUND erwartet.

 

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