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Rentenversicherung ermöglicht Sonderzahlungen

 

Wer vor der regulären Altersgrenze in Rente geht, darf ab dem 50. Lebensjahr Einmal- oder Teilzahlungen in seine Versicherung tätigen, die einen Abschlag von 0,3% aufgrund des frühen Bezugs ausgleichen. Bei einer Bruttorente von 1.000 Euro verringert sich diese um 7,2% Punkte, das sind 72 Euro/Monat. Um diese Minderung auszugleichen ist beispielsweise eine Einmalzahlung von 16.500-17.100 Euro je nach Bundesland nötig. Als problematisch kann sich die Erfüllung zeit- und medienabhängiger Voraussetzungen erweisen. Diese sind mitunter nicht garantiert fest und nicht jedem klar. Kurz gesagt: Endlich und schließlich sind im Leben Zweierlei.

 

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