Die Karlsruher Richter untersagen dem neuen Streaming-Anbieter Netflix die Verwendung einer Bedingungsklausel, wonach dieser der Konzern jederzeit beliebig seine Preise erhöhen darf. Das Urteil des Berliner Kammergerichts unter Zuhilfenahme des Bundesverbands der Verbraucherzentralen ist rechtskräftig. Ein Beschluss des BGH in Karlsruhe wurde hierzu veröffentlicht.
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