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Familiengründung und Ehename

Mit 1. April 1994 tritt ein neues Gesetz in Kraft. Der Name des Mannes wird bei einer staatlich verabschiedeten Ehe nicht mehr automatisch der Ehe- oder Familienname beider Partner bzw. Familiengründer. Eine Rücksprache und ausdrückliche Vereinbarung über die Namensänderung des Partners ist erforderlich.

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