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Sonderbeitrag: Lärm-Verbot mal Drei?

Erstens: Wir von der Redaktion sind eineindeutig gegen eine Verwendung von Subwoofern in PKW’s, Van’s und anderen Fahrzeugen. Viel zu groß ist die Ablenkung im Straßenverkehr insbesondere durch viel zu starke Bässe. Vor allem an mehrspurigen Ampeln in Großstädten und Metropolen der Welt ist die falsche Verwendung von Musik bzw. Klängen und Lauten arglistig und irreführend. Die Bässe eines besonders leistungsfähigen Woofers meist in Kofferräumen eingerichtet, lässt so manche Personen wie auch Objekte vibrieren. Meist handelt es sich um gefährdendes Verhalten von sog. Bauerntölpeln auf welche die gesamte Menschheit zeit- und raumunabhängig verzichten kann. Industriell werden solche Aktionisten nicht gebraucht; diese schaden mehr als sie nützen. Scheinbar hat der Staat verpasst die Produktion von Subwoofern bzw. wenigstens die Verwendung dieser in Automobilen zu verbieten, was die Redaktion befürwortet.

Zweitens: Uns begegneten auf unseren vielen Reisen auch mehrmals eine Schaar von Geiselschnalzern bzw. -innen. Nur zu ihrem eigenen Glück hatten diese während ihrer lauten Schnalzaktion Ohrschützer intus; alle herumstehenden Personen sowie Passanten der Innenstädte jedoch nicht. Bei unserer Recherche im Netz konnten wir keine genaue Dezibel Angabe finden wie hoch der Lärm dieses traditionellen Peitschengeknalle zur Teufels- und böse Geisteraustreibung denn werden kann. Wir mutmaßen eine Lärm Höhe ähnlich hoch wie besonders laute Silvester Kracher bis zur Schmerzschwelle von 130 dB. Wer Genaueres gemessen hat oder Genaues hierzu weiß, kann ein Kommentar bei uns hinterlassen, wofür wir dankbar sind. Gehörschäden können unserer Meinung und Erfahrung nach schon hierdurch entstehen.

Drittens: Der tiefe Flugverkehr von Hubschraubern über Wohngebieten darf nicht sein. Diese fliegen meist deutlich tiefer im Vergleich zu Passagierflugzeugen und Kampfjets und sind deswegen deutlich lauter für die Bevölkerung am Boden. Außerdem sind sie aufgrund ihrer niedrigen Geschwindigkeit deutlich länger hörbar.

Conclusio: Das Gesamtwerk sowie falsch abgeleitete Gedankengut von W. Shakespeare muss auf deutschen Bundesgebiet, Boden und einem angemessenen Luftraum darüber verboten sein. Oben stehende Täter meinen mit ihren Untaten meist nur seinen berühmt gewordenen Spruch “Viel Lärm um Nichts”; wobei “Nichts” nicht Nichts ist, sondern lediglich kurzfristiges meist unüberlegtes Handeln abtut ohne die Folgen auf lange Sicht hin bedacht zu haben. Wir von der Redaktion wissen Lärm ist nicht viel und kann auf lange Sicht nicht viel sein.



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