Seit vielen Jahren herrscht ein Rechtsstreit über die Einzigartigkeit der allseits bekannten Seemanns-Werbefigur Kaptain Iglo und die Verwendung einer ähnlichen Seemanns-Figur der Firma Appel Feinkost. Laut Senat handle es sich aber nicht um unlauteren Wettbewerb, da die Verwechslungsgefahr gering sei. Das OLG München wies eine Klage aus Hamburg ab.
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