Kinder und Jugendliche haben bis zum Erreichen des 18. Lebensjahr Anspruch auf eine gesetzliche Waisenrente, welche die DRV zahlen muss. Dieser Anspruch wird bis zum 27. Lebensjahr fortgesetzt, gesetzt den Fall des Nachweises einer längeren Schul- und Berufsausbildung. Freie Übergangszeiten dürfen höchstens vier Monate betragen.

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