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Google: Dateilöschung nur von Cloud erwartet.

Faktenbasierte Einordnung von Kritik:

1. Irreführende Schaltflächen („Nur von Cloud löschen“)
Wenn Nutzer etwa in Google Fotos auf ein Bild tippen und „nur aus Google-Konto entfernen“ wählen,
verschwindet die Datei oft trotzdem auch vom Gerät.
Besonders problematisch: Diese Funktion ist nicht eindeutig benannt, und die Konsequenzen werden nicht klargestellt.
In der Praxis ist das Ergebnis häufig das vollständige Löschen der Datei, obwohl man obige selektive Aktion erwartet hat.

2. Arglist oder Täuschung?
Arglistige Täuschung (§ 123 BGB) setzt voraus, dass ein Anbieter mit Absicht eine Fehlvorstellung erzeugt, um einen Nachteil beim Gegenüber zu erreichen.
Bei Google Fotos in Verbindung mit Drive liegt strukturelle Intransparenz vor:
Unklare Beschriftungen
Fehlende Warnungen vor Löschung
Versteckte Speicherortänderung

Teil Fehler produzierender Usability:
Diese Kombination führt systematisch zur Fehlbedienung, was rechtlich als Täuschung durch Unterlassen gewertet werden kann, auch wenn keine direkte Absicht nachgewiesen wird.

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