Auch außerhalb von Fußgängerzonen gelten für E-Scooter klare Regeln, die sich an denen für Fahrräder orientieren, aber nicht identisch sind.
E-Scooter dürfen fahren auf:
Radwegen und Radfahrstreifen: Dies ist die primäre Regel. Sie müssen vorhandene Radwege nutzen.
Fahrbahnen: Nur wenn Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen fehlen, ist das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt.
Fahrradstraßen: Hier gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder.
E-Scooter dürfen NICHT fahren auf:
Gehwegen und Bürgersteigen: Dies ist grundsätzlich verboten, da E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten und eine zu hohe Geschwindigkeit für Fußgänger haben.
Autobahnen und Kraftfahrstraßen: Aufgrund der geringen Höchstgeschwindigkeit sind sie dort verboten.

Zusammenfassend: Innerstädtisch sollen E-Scooter dort fahren, wo auch Fahrräder fahren. Wenn es keine spezielle Infrastruktur für Radfahrer gibt, müssen sie die Straße nutzen.


