Site Overlay

Fahrrad und E-Scooter

Auch außerhalb von Fußgängerzonen gelten für E-Scooter klare Regeln, die sich an denen für Fahrräder orientieren, aber nicht identisch sind.

E-Scooter dürfen fahren auf:
​Radwegen und Radfahrstreifen: Dies ist die primäre Regel. Sie müssen vorhandene Radwege nutzen.
​Fahrbahnen: Nur wenn Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen fehlen, ist das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt.
​Fahrradstraßen: Hier gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder.
E-Scooter dürfen NICHT fahren auf:
​Gehwegen und Bürgersteigen: Dies ist grundsätzlich verboten, da E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten und eine zu hohe Geschwindigkeit für Fußgänger haben.
​Autobahnen und Kraftfahrstraßen: Aufgrund der geringen Höchstgeschwindigkeit sind sie dort verboten.

Zusammenfassend: Innerstädtisch sollen E-Scooter dort fahren, wo auch Fahrräder fahren. Wenn es keine spezielle Infrastruktur für Radfahrer gibt, müssen sie die Straße nutzen.

Hat Ihnen der Beitrag was gebracht?

Social Button Networks

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

error: Weblog Quellcode nicht abrufbar. Geschlossen hinterlegt.