RWE darf Hambacher Forst nicht roden
Bis ins Jahr 2020 ist es dem Energiekonzern RWE untersagt ins Naturschutzgebiet des Hambacher Forst vorzurücken. Mit Hinweis auf seltene Fledermausarten erfülle der Forst alle Voraussetzungen eines Fauna-Flora-Habitat (FFH) Schutzgebiets.