BVG-Urteil zu Kinder-Namensgebung
Eltern mit verschiedenen Nachnamen dürfen ihren Kindern keine Doppel- oder Kombinations-Nachnamen geben. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 2002.
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Eltern mit verschiedenen Nachnamen dürfen ihren Kindern keine Doppel- oder Kombinations-Nachnamen geben. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 2002.