BVG-Urteil zu Kinder-Namensgebung
Eltern mit verschiedenen Nachnamen dürfen ihren Kindern keine Doppel- oder Kombinations-Nachnamen geben. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 2002.
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Eltern mit verschiedenen Nachnamen dürfen ihren Kindern keine Doppel- oder Kombinations-Nachnamen geben. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 2002.
Einige Straßennamen sollen scheinbar geändert werden unter anderem aufgrund eines Verstoßes des Namens gegen die Menschenwürde. Insbesondere Namen aus der NS-Vergangenheit darunter der glühende Antisemit R. Wagner sowie aus früherer
Eltern mit verschiedenen Nachnamen dürfen ihren Kindern keine Doppelnachnamen geben.
Mit 1. April 1994 tritt ein neues Gesetz in Kraft. Der Name des Mannes wird bei einer staatlich verabschiedeten Ehe nicht mehr automatisch der Ehe- oder Familienname beider Partner bzw.